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Versandverpackung nach PPWR: Warum zählt Füllmaterial als Leerraum?

· von Redaktion

Für Versandverpackungen gilt nach der PPWR frühestens ab dem 1. Januar 2030 ein Leerraumverhältnis von höchstens 50 %. Als Leerraum zählt alles außer der Verkaufsverpackung, auch Papier, Luftpolster und anderes Füllmaterial. Senken lässt sich der Anteil nur mit einem kleineren oder enger anliegenden Karton.

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026. Seitdem heißen Versandverpackungen offiziell Transportverpackungen beziehungsweise Verpackungen für den elektronischen Handel. Die Leerraumgrenze greift aber erst später.

Wie viel Leerraum im Versandkarton ist erlaubt?

Nach Artikel 24 PPWR darf das Leerraumverhältnis bei Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen höchstens 50 % betragen. Ein Versandkarton gilt rechtlich als Transportverpackung.

Leerraum ist die Differenz zwischen dem Gesamtvolumen der äußeren Verpackung und dem Volumen der darin enthaltenen Verkaufsverpackungen. Das Leerraumverhältnis setzt diesen Leerraum ins Verhältnis zum Gesamtvolumen der äußeren Verpackung.

Ein Rechenbeispiel, nur zur Veranschaulichung: Ein Karton mit 20 Litern Volumen enthält ein Produkt in Verkaufsverpackung mit 8 Litern. Das ergibt 12 Liter Leerraum, also 60 %, und läge über der Grenze. Ein 14-Liter-Karton käme auf rund 43 %. Wie genau gemessen wird, etwa nach Innen- oder Außenmaßen, ist noch nicht festgelegt.

Die Berechnungsmethode muss die EU-Kommission vor dem 12. Februar 2028 per Durchführungsrechtsakt festlegen. Die 50-%-Grenze gilt ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Rechtsakts, je nachdem, was später eintritt. Das VDI Zentrum Ressourceneffizienz nennt als spätesten Termin den 12. Februar 2031.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Die Leitlinie der EU-Kommission zur PPWR ist ein Entwurf und eine Auslegungshilfe; verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof.

Welches Füllmaterial im Paket zählt als Leerraum?

Die Handelskammer Hamburg nennt ausdrücklich Papier, Luftpolster, Luftpolsterfolie, Schwamm- oder Schaumstoff-Füllmaterial, Holzwolle, Polystyrol oder Styropor-Chips als Leerraum. Der Grund liegt in der Definition: Belegt ist nur der Raum, den die Verkaufsverpackung einnimmt.

Wer das Füllmaterial in der Verpackung austauscht, etwa Kunststoff-Luftpolster gegen Papier, verbessert das Leerraumverhältnis nicht. Die Annahme, Papier sei beim Leerraum im Vorteil, stimmt deshalb nicht. Wirksam ist nur eine kleinere oder enger am Produkt anliegende äußere Verpackung.

Was bedeutet die Leerraumgrenze für Ihre Versandverpackung?

Die 50 % sind eine Obergrenze, kein Zielwert. Zusätzlich verlangt Artikel 10 PPWR ab dem 1. Januar 2030 von Herstellern oder Importeuren, Gewicht und Volumen jeder Verpackung auf das für ihre Funktion nötige Mindestmaß zu reduzieren. Eine Verpackung kann die 50-%-Grenze also einhalten und trotzdem gegen dieses Minimierungsgebot verstoßen. Produktschutz zählt nach Anhang IV zu den Leistungskriterien der technischen Dokumentation, hebt die feste 50-%-Grenze für Versandverpackungen aber nicht auf.

Schon heute verlangt § 12 Abs. 3 VerpackDG, Volumen und Masse von Verpackungen auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Polstermaterial und stärkere Versandkartons nur einzusetzen, wenn der Produktschutz es erfordert.

Für die Planung bieten sich zwei Schritte an:

  • Sortiment prüfen: Schätzen Sie für Ihre häufigsten Produkt-Karton-Kombinationen den Leerraum und planen Sie kleinere oder zusätzliche Formate, wo der Karton deutlich zu groß ist. Verbindlich bewerten lässt sich das erst mit der amtlichen Methode.
  • Entwicklung verfolgen: Bis zum 12. Februar 2027 gibt die Kommission harmonisierte Normen zur Verpackungsminimierung in Auftrag. Sie sollen für gängige Verpackungsarten gegebenenfalls auch einen maximalen Leerraum festlegen.

Fixieren statt füllen: Wie wird der Versandkarton kleiner?

In der Praxis braucht lose Füllung Platz, um das Produkt rundum abzustützen. Das Gegenprinzip: das Produkt umschließen und fixieren, damit der Außenkarton näher an die Produktmaße rücken kann. Der Effekt hängt vom Produkt ab.

Nach diesem Prinzip arbeitet die UNIQBAG Luftkammerverpackung. Der 360°-Luftkammerschutz umschließt das Produkt, befüllt wird im Warenausgang in Sekunden, ohne Zuschnitt und ohne zusätzliches Füllmaterial. Eine Verpackung deckt viele Größen ab, von Laptops und Tablets bis zu medizinischen Geräten. Weitere Einsatzbereiche zeigen unsere Produktbeispiele.

Bei empfindlichen Gütern sinkt die Transportschadensquote mit 360°-Luftkammerschutz erfahrungsgemäß von durchschnittlich 3 bis 5 % auf unter 0,5 % (Herstellerangabe). Diese Angabe betrifft den Produktschutz, nicht die PPWR. Die materialsparende Mehrschicht-Technologie nutzt eine Verbundfolie mit Barriereschicht, dadurch fällt weniger Material je Sendung an.

Wichtig: Luftpolster werden ausdrücklich als Leerraum genannt. Ob eine aufblasbare Schutzverpackung, die das Produkt fixiert, als Füllmaterial oder als Teil der Verpackung gilt, ist amtlich noch nicht geklärt. Offen ist auch die Berechnung bei Geräten ohne eigene Verkaufsverpackung, wie sie etwa Refurbisher mit unserer Airbag-Verpackung versenden. Lassen Sie Ihre Lösung rechtlich prüfen, sobald die Berechnungsmethode vorliegt.

Passend zu diesem Artikel: Produktbeispiele (Übersicht aller Anwendungsbereiche) Entdecken Sie UNIQBAG Luftpolster-Verpackungen im Einsatz: Sicherer Versandschutz für Laptops, Wein, Toner & Displays. Die moderne Alternative zur Luftpolsterfolie. Mehr zu Produktbeispiele (Übersicht aller Anwendungsbereiche) →

Häufige Fragen

Gilt die 50-%-Grenze schon seit dem 12. August 2026?

Nein. Seit diesem Tag gilt die PPWR, die Leerraumgrenze aber frühestens ab dem 1. Januar 2030. Tritt der Durchführungsrechtsakt erst nach Ende 2026 in Kraft, greift sie drei Jahre danach, nach Lesart des VDI Zentrums Ressourceneffizienz spätestens am 12. Februar 2031.

Ist Papier als Füllmaterial besser als Luftpolster?

Für das Leerraumverhältnis nicht. Beide zählen gleichermaßen als Leerraum, ebenso Schaumstoff, Holzwolle oder Styropor-Chips. Entscheidend ist die Größe der äußeren Verpackung im Verhältnis zur Verkaufsverpackung.

Wer ist für das Leerraumverhältnis verantwortlich?

Wer die Versandverpackung verwendet oder befüllt, meist also der Versender oder sein Fulfillment-Dienstleister. Der Kauf einer bestimmten Verpackung verlagert diese Pflicht nicht auf den Kartonlieferanten.

Gilt die Grenze auch beim Versand in der Originalverpackung?

Nach Darstellung der IT-Recht Kanzlei greift die 50-%-Regel nicht, wenn die Verkaufsverpackung selbst als Versandverpackung dient. Lassen Sie diese Lesart im Einzelfall prüfen. Verkaufsverpackungen haben keinen festen Leerraum-Schwellenwert, sie werden bis zum 1. Januar 2030 nach EN 13428:2004 bewertet.

Ihr nächster Schritt: Sie möchten Ihre Versandverpackung enger am Produkt auslegen, ohne beim Schutz nachzugeben? Beschreiben Sie uns Ihr Produkt und Ihr Versandproblem, wir entwickeln die passende Luftkammer-Lösung von der Analyse bis zur Serienfertigung: Individuelle Lösung anfragen.

Quellen


Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Das Artikelbild ist KI-generiert.

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