Versandverpackung nach PPWR: Warum zählt Füllmaterial als Leerraum?
Für Versandverpackungen gilt nach der PPWR frühestens ab dem 1. Januar 2030 ein Leerraumverhältnis von höchstens 50 %. Als Leerraum zählt alles außer der Verkaufsverpackung, auch Papier, Luftpolster und anderes Füllmaterial. Senken lässt sich der Anteil nur mit einem kleineren oder enger anliegenden Karton.